Neubau
Wohnhaus in Riggisberg | 2007
Situation
Die Berggasse, welche den westseitigen Parzellenverlauf
bestimmt ist von regionaler und lokaler Bedeutung und im
Schutzzonenplan als historischer Verkehrsweg ausgeschieden.
Linienführung und Wegsubstanz dieser Verkehrswege
sind geschützt. Sowohl Wegoberfläche und -breite
als auch standortgerechter Böschungswuchs dürfen
nicht zerstört oder zugeschüttet werden. Nördlich
wird die Bauparzelle durch eine markante Freiraumzone
definiert. Südlich bestimmt die rechtwinklig zur Berggasse
verlaufende Parzellengrenze den Grundstücksverlauf.
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